Frage von Flow: Verkehrskontrolle – Wie wird überhöhte Geschwindigkeit bewiesen?
Ich wurde heute auf einer Landstraße (ehemals eine 100er Zone) wo 50 Kmh erlaubt sind angeblich mit 74 gemessen.
Abzüglich der toleranz (3 Kmh) wären es demnach 21 kmh zu viel – Wobei man beachten muss das genau ab 21 kmh nicht mehr nur eine Verwarnung “ausreicht”.
Meine Vermutung ist das da getrickst wurde, sodass die genau auf 21 kmh kommen.
Ausserdem haben mich die Beamten in dem “Messfahrzeug” unangeschnallt gesehen, was allerdings beim rausholen nicht mehr der Fall war
.
Ich habe es erstmal nicht zugegeben und wollte mich dann schriftlich dazu äußern.
Wie werden diese Vorwürf bewiesen? gibt es da ein Foto? … ich kann mir nicht vorstellen
das dort eine einfache Aussage der Beamten reicht …
Ich bitte um Antwort … Vielen dank !!!
Also ganz ehrlich wenn ich mir hier so manche “schlauen” Antworten durchlesen könnte man fast denken das sein ein paar Beamte die in Ihrer “Freizeit während der Arbeit” sich gezielt solche Fragen in Foren suchen und mit ihren Antworten versuchen Angst einzujagen.
Ich versuche nicht dieser Geldstrafe zu entgehen weil ich kein “Mann” bin (Quelle schlauer Antwort), sondern wollte nur wissen wie die das denn eindeutig beweisen können.
Es stand ein Auto am Straßenrand und ich wurde ca. 200 Meter weiter raus gewunken und man hat mich nicht von hinten gefilmt o.ä.
Komme ich mal zu der Frage “warum sollten die denn tricksen?”: Ist das eine ernst gemeinte Frage.
Gegenfrage warum wurde auf dieser ehemaligen Landstraße die vollkommen frei von Gefahren stellen ist innerhalb von jetzt auf gleich aus einer 100er Zone eine 50er Zone gemacht?
Also da scheint es mir doch ziemlich eindeutig zu sein das da die Stadt in Geldnot ist und einfach nur versucht wieder ein bisschen Geld rein zubringen.
Also war
Beste Antwort:
Answer by Charly O’Neill
Schau dir mal die Sendung, Schneller als die Polizei erlaubt an. Da erfährst Du wie das genau Funktioniert! Sogar mit Beispielen!
Wissen Sie es besser? Antworten Sie in den Kommentaren!
Tags: überhöhte, bewiesen, Geschwindigkeit, Verkehrskontrolle, wird



hi, ich nehme an die haben das auf video aufgenommen, hast du das nicht gesehen?
hallo,
also das mit der geschwindigkeit wird bewiesen indem sie dir deine angebliche geschwindigkeit auf ihrem messgerät anzeigen ( wenn du drauf bestehst dir das anzusehen müssen sie dir das zeigen , aber die messung ist jedoch exakt und da kann man nich trixen)..und das mit dem “unangeschnallt” : wenn sie zu zweit waren , dann würden das auch beide bestätigen , dass sie das gesehen haben und da kannst du leider nix dran machen…
naja viel glück
Es gibt unterschiedliche Messverfahren. Welches zum Einsatz kam, wird dir im Bußgeldbescheid gesagt. Hinsichtlich des nicht angelegten Gurtes reicht aber auch die Aussage der Schnittis.
Meine Vermutung ist, dass da überhaupt nichts getrickst wurde und du schlicht und einfach zu schnell warst. Heul nicht rum und zahl wie ein Mann.
selbstverständlich ist eine Aussage ein Beweis. Deine Aussage ist ein Gegenbeweis. Problem: als Betroffener darfst Du lügen, ein Polizeibeamter ist einmal als Zeuge und zweitens durch sein Amt zur Wahrheit verpflichtet. Im Zweifel würde ein Richter die Glaubwürdigkeit beider Aussagen bewerten und dann entscheiden.
Du kannst auch sicher sein, dass die Polizisten nicht tricksen. Was hätten sie davon? Sie haben Dich gemessen und unangeschnallt gesehen. Das wird vermutlich tateinheitlich bewertet, so dass auf die Strafe für die Geschwindigkeitübertretung noch was drauf kommt. Den Kohl macht das aber auch nicht fett.
Meine Vermutung ist, dass Du der Strafe nicht entgehen wirst.
Da wird nicht getrickst. Geschwindigkeitsmessgeräte sind alle geeicht und zugelassen. Da können die Beamten den Messwert ablesen aber nicht einfach verändern. Du hättest vor Ort dir den Wert am Gerät zeigen lassen können und auch den Eichschein einsehen.
Ob es ein Foto gibt, kommt an mit was für ein Gerät du gemessen wurdest. Du kannst dich zu den Vorwürfen äußern. Falls es ein Foto gibt, wird so gar zu sehen sein, dass du den Gurt nicht angelegt hattest.
Um dein berechtigtes Bußgeld kommst du nicht herum.
Es gibt zwei technische Möglichkeiten, die gefahrene Geschwindigkeit zu dokumentieren. Im Laser- Messverfahren wird man angehalten (man fährt auf die Messstelle zu). Im Display kann man die gemessene Geschwindigkeit einsehen, der zweite Wert im Display ist die Entfernung vom Gerät, in der man gemessen wurde. Der Standort des Geräts wurde vorher genau festgelegt. Bei einer Radarmessung ist in allen Fällen ein Foto vorhanden, handelt es sich um ein Frontfoto, wird man nicht unbedingt angehalten. Im anderen Fall, also Foto vom Heck des Fahrzeugs, wird man angehalten.
In beiden Fällen sind Datum, Uhrzeit, Örtlichkeit und Messwert auf dem Bild zu erkennnen.
Na ja, was bleibt ist die Ungewissheit, ob sie dir das konkludent Nachweisen können, dass zu schnelle Fahren und das unangeschnallte?
Du kannst eins machen, Widerspruch einlegen und Akteneinsicht einfordern. Dies muss dir als Beschuldigter gewehrt werden, die Akteneinsicht, dafür braucht es keinen Anwalt.
Wenn du dann erkennen kannst, was sie dir Beweisen können und was nicht, dann aber erst dann, kannst du Entscheiden, ob du vor Gericht gehst oder gleich zahlst und den 1 Punkt akzeptierst.
Ich bin auch gegen die Abzocke, doch wenn da ein Schild 50 Km/h anzeigt, ganz egal wie du das einschätzt, muss man halt 50 zig fahren, dann erspart man sich so nen Ärger.
“TM”
Zunächst einmal gibt es verschiedene Arten der Geschwindigkeitsmessung, diese hier zu erläutern würde jedoch zu weit führen. Ich vermute mal, dass es “geblitzt” hat. Also wird es auch ein Bildchen dafür geben. Wenn die Aufnahmen gut sind, kann man darauf sehr wohl eindeutig feststellen, ob der Gurt angelegt war oder nicht, genauso gut kann man sehen, ob der Fahrzeugführer telefoniert hat. Auch wenn du bei der Anhaltung angeschnallt warst, wird das Foto als Beweis ausreichen. Im übrigen wird der Verkehr bei der Geschwindigkeitskontrolle beobachtet, hier treten dann die Beamten vor Gericht als Zeugen auf. Egal welches Verfahren angewendet wird, wird die Messstelle genau eingemessen um bei Widersprüchen die Situation wieder rekonstruieren zu können. Eine Manipulation des Messergebnisses ist nahezu ausgeschlossen und würde spätestens bei einer gutachterlichen Überprüfung auffallen.
Warum nun die Geschwindigkeit von 100 Km/ auf 50 Km/h herabgesetzt wurde, kann man hier natürlich nicht sagen, vielleicht ist es ja aus irgendwelchen Gründen ein Unfallschwerpunkt geworden. Warum und weshalb das so ist, spielt allerdings für den Verstoß keine Rolle. Weiterhin ist es in fast allen Bundesländern so, dass die eingenommen Buß- und Verwarngelder in den Landeshaushalt fließen, außer wenn die Stadt bzw. die Gemeinde selbstständig solche Kontrollen durchführen.